Sea-Watch hat die Berufung vor einem italienischen Zivilgericht gegen die unrechtmäßige Beschlagnahmung seines Schiffes Sea-Watch 3 gewonnen, welches seit Ende Juni in Italien festsaß. Das heutige Urteil bestätigt nicht nur die fehlende rechtliche Grundlage für das Festsetzen des Schiffes, sondern die politische Motivation dahinter.
Sea-Watch hat sofort mit den Vorbereitungen für ein Auslaufen des Schiffs begonnen, um die Rettungsaktionen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
Nach einer langen Geschichte der Kriminalisierung, Einschüchterung und Blockade ist das heutige Gerichtsurteil eine weitere Bestätigung der Rechtmäßigkeit unserer Arbeit, die Sea-Watch auch von allen EU-Mitgliedsstaaten als Mindestforderung erwartet. „Das Urteil hat einmal mehr bewiesen, dass es zivile Rettungsorganisationen wie Sea-Watch sind, die sich an Recht und Gesetz halten. Wir erwarten, dass in Zukunft auch die EU-Staaten internationales Recht respektieren und die Kriminalisierung ziviler Rettung beenden“, sagt Vorstandsvorsitzender Johannes Bayer.
Mindestens 1.000 Menschen sollen beim Versuch, das zentrale Mittelmeer zu überqueren, in diesem Jahr ihr Leben verloren haben. Tausende weitere wurden illegal abgefangen und in das vom Bürgerkrieg zerrissene Libyen zurückgeschleppt. Sea-Watch war 2019 durchgängig mit dem Suchflugzeug Moonbird im Mittelmeer präsent, und war Zeuge schwerer Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen.
Nach der langen Zeit der Behinderung und Blockade durch Behörden Europäischer Staaten – unter Missbrauch ihrer Befugnisse – wird Sea-Watch auch mit der Sea-Watch 3 seine rechtmäßige und lebensrettende Arbeit im Mittelmeer wieder aufnehmen.