Förderrichtlinie
Von diesen Kriterien muss mindestens eins erfüllt sein:
Wir fördern Projekte, die…
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der Rettung von Menschenleben aus Seenot und gefährlichen Situationen von über das Mittelmeer flüchtenden Personen dienen, oder
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die zivile Seenotrettungsflotte stärken, zum Beispiel durch den Auf- und Ausbau von relevanter Infrastruktur, oder
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neue operative Wege beschreiten, um die Agilität, Einsatz- und Zukunftsfähigkeit der zivilen Flotte zu ermöglichen.
Aufgrund unserer eigenen Erfahrung und Expertise haben wir einen klaren Fokus auf Seenotrettung im Mittelmeer, da wir Vorhaben in diesem Bereich einfach besser beurteilen können als Projekte in anderen Kontexten. Wir behalten uns allerdings vor, in Ausnahmefällen auch Projekte zu finanzieren, die diesem Fokus nicht entsprechen, aber unter die allgemeinen Satzungszwecke von Sea-Watch e.V. fallen.
Die folgenden Voraussetzungen müssen in jedem Fall alle erfüllt sein:
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Gemeinnützigkeitsstatus: Ihr habt entweder Gemeinnützigkeitsstatus oder seid bei einer Organisation angesiedelt, die Gemeinnützigkeitsstatus hat. Ihr könnt auch einen Antrag stellen, wenn euch noch kein Nachweis über den Status der Gemeinnützigkeit vorliegt, aber dieser bereits beantragt ist. In jedem Fall muss der Nachweis über den Status der Gemeinnützigkeit spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorliegen.
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Die Auswirkungen eures Projekts gehen über den Einzelfall hinaus.
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Ihr befindet euch weder in einer Liqiditätskrise noch habt ihr bereits einen Insolvenzantrag gestellt.
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Bei Projekten im Bereich der Seenotrettung versichert ihr die Einhaltung bestimmter Leitlinien (siehe ‘Declaration’ in den Antragsunterlagen).
Rechtliche Grundlage ist unsere Förderrichtlinie.
Unterlagen
Bitte schickt uns die vollständig in Englisch ausgefüllten Antragsunterlagen inklusive aller angegebenen Anhänge in einem einzelnen pdf-Dokument. Falls das Ausfüllen auf Englisch für euch eine Hürde darstellt, ist Deutsch auch in Ordnung.
Bitte schickt uns keine zusätzlichen Anhänge; falls wir weitere Angaben von euch brauchen, melden wir uns.
Der verfügbare Platz für die Projektbeschreibung und den Finanzplan ist bewusst kurz gehalten. Wir wollen eure und unsere Kapazitäten schonen, anstatt sie für das Schreiben und Lesen sehr ausführlicher Projektbeschreibungen einzusetzen. Rechtlich sind wir dazu verpflichtet, bestimmte Unterlagen von Förderpartnerinnen anzufordern. Die Grundlage von allen Informationen, die wir darüber hinaus von euch anfragen, ist einfach:
Wir wollen verstehen, was ihr vorhabt und wie ihr das umsetzt.
Dazu reichen uns die kurze Projektbeschreibung und der grobe Finanzplan in der Antragsvorlage. Entscheidend für uns ist, dass ihr einen soliden Plan habt, der zum übergeordneten Ziel beiträgt:
Sichere und offene Fluchtwege und eine starke zivile Flotte.