24. Dezember 2020 – Gestern hat das Verwaltungsgericht von Palermo angeordnet, die von Sea-Watch eingelegten Rechtsmittel gegen die administrativen Festsetzungen der Sea-Watch 3 und Sea-Watch 4 an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen.
Damit bittet das Verwaltungsgericht den Gerichtshof um Klärung der von uns eingebrachten Zweifel an der Auslegung des europäischen und internationalen Rechts, insbesondere an der Rechtmäßigkeit der Anwendung der europäischen Richtlinie zur Hafenstaatkontrolle durch Italien auf unsere Schiffe.
Es ist ein gutes Zeichen, dass unserem Fall eine europäische Dimension zuerkannt wurde und die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kontrollen, die zum Festhalten unserer Schiffe führten, auf alle im Mittelmeer operierenden zivilen Schiffe ausgeweitet wurden.
In seinem Beschluss vom 23. Dezember hat das regionale Verwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof gebeten, über die Rechtmäßigkeit der Anwendung der Richtlinie 2009/16/EC auf alle humanitären Schiffe unter ausländischer Flagge zu entscheiden.
Wir hoffen, dass die Klärung durch den Europäischen Gerichtshof endlich die unrechtmäßige Praxis der administrativen Festsetzungen beendet, die von den italienischen Behörden genutzt wird, um NGO-Schiffe vom Retten abzuhalten.
Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration sind seit September, dem Zeitpunkt der Festsetzung der Sea-Watch 4, fast 300 Menschen auf der zentralen Mittelmeerroute gestorben oder gelten als vermisst.
„Während wir weiter festsitzen und eine Entscheidung abwarten müssen, sterben die Menschen beim Warten auf Gerechtigkeit im Mittelmeer, da es nahezu leer von Such- und Rettungskräften ist und die Behörden nicht selbst aktiv werden“, sagt Giorgia Linardi, Sprecherin von Sea-Watch.
Das Verwaltungsgericht von Palermo hat seine Entscheidung über die Aussetzung der Festsetzungen unserer Schiffe auf den 26. Januar verschoben, um abzuwarten, ob der Europäische Gerichtshof ein beschleunigtes Verfahren anwenden wird.