Gemeinsame Erklärung an die künftige Bundesregierung
Wir, die unterzeichnenden Nichtregierungsorganisationen, wenden uns heute an die künftige deutsche Bundesregierung.
Wir sind seit 2015 auf dem Mittelmeer aktiv, wo wir Menschen in Seenot vor dem Ertrinken retten. Ohne unseren Einsatz, den wir als Bekenntnis zu den internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingskonventionen sehen – die auch Deutschland ratifiziert hat – würden weitaus mehr Menschen vor den Toren Europas sterben.
Wir fordern die künftige deutsche Bundesregierung daher auf, sich in der kommenden Wahlperiode entschieden gegen Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Flucht über das Mittelmeer einzusetzen und sich hinter die lebensrettende Arbeit der zivilen Seenotretter*innen zu stellen. Die Militarisierung und Abschottung von Europas Grenzen steht in eklatantem Gegensatz zur internationalen Schutzverantwortung der Europäischen Mitgliedstaaten gegenüber Flüchtenden.
Konkret fordern wir:
Ein Ende der Unterstützung der libyschen Küstenwache durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten, solange die Einhaltung von internationalem Seerecht sowie humanitärem Völkerrecht nicht garantiert werden kann.
Als größter EU-Mitgliedsstaat trägt Deutschland Mitverantwortung nicht nur für die unzureichende Reaktion auf den tausendfachen Tod Flüchtender auf dem Mittelmeer, sondern auch für das gefährliche Vorgehen der von der EU ausgebildeten und finanzierten libyschen Küstenwache. Bei mehreren Vorfällen mit der libyschen Küstenwache in internationalen Gewässern wurde in den vergangenen Monaten das Leben und Wohlergehen von Flüchtenden und Retter*innen massiv gefährdet. Viele Tote waren dadurch zu beklagen! [1]
Die Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden muss auf Basis der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit, internationaler Menschenrechtsstandards wie dem non-refoulement Gebot und internationalen Seerechts wie dem „place of safety“ basieren. Solange dies nicht gewährleistet ist und die libysche Küstenwache Flüchtende gegen ihren Willen zurück nach Libyen bringt, fordern wir die Unterstützung der libyschen Küstenwache durch finanzielle Mittel und Trainings sofort zu beenden. Außerdem muss die Gewalt gegenüber Flüchtenden und Retter*innen öffentlich verurteilt werden.
In diesem Zusammenhang ist ferner klarzustellen, dass Libyen, aber auch die angrenzenden Maghreb Staaten kein solcher „place of safety“ sind. Die Rückführung Geflüchteter in diese Länder ist aus humanitärer Sicht unverantwortlich und aus völkerrechtlicher Sicht rechtswidrig.
Ein Ende der Kriminalisierung von Flucht
Flucht stellt für viele Menschen, die von Gewalt, Krieg und Verfolgung betroffen sind, eine zentrale Überlebensstrategie dar. Diese zu kriminalisieren, bedeutet, dass die Menschen noch höhere Risiken auf sich nehmen müssen, um lebensbedrohlichen Situationen zu entkommen. In diesem Zusammenhang ist auf die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 hinzuweisen, die besagt, dass ein möglicher “illegaler” Grenzübertritt zum Zwecke eines Schutzgesuches nicht unter Strafe gestellt werden darf (Art. 31 I). Schon seit 1951 ist somit klar, dass die Art der Kriminalisierung von Flucht, wie wir sie derzeit erleben, zynisch und falsch ist.
Ein Ende der Kriminalisierung privater Seenotrettungsorganisationen
Wir fordern die öffentliche Unterstützung und Anerkennung durch die künftige Bundesregierung für die notwendige und lebensrettende Arbeit ziviler Seenotretter*innen. Des Weiteren bitten wir um eine offizielle Stellungnahme zur Festsetzung des NGO Schiffs „Iuventa“ durch italienische Behörden. [2]
Ein staatlich organisiertes ziviles Seenotrettungsprogramm auf dem zentralen Mittelmeer, das mit angemessenen Kapazitäten zum Suchen und Retten von in Seenot geratenen Menschen ausgestattet ist.
Die zwischenzeitliche Nutzung der im Mittelmeer präsenten europäischen Marinekapazitäten für proaktive Such- und Rettungseinsätze.
Die Schaffung sicherer und regulärer Einreisewege nach Europa.
Solidarität zwischen den EU-Mitgliedsstaaten:
Italien darf mit den entstehenden Herausforderungen durch ankommende Gerettete nicht allein gelassen werden. Die Aufnahme und Verteilung Schutzsuchender ist eine europäische Verantwortung, die nicht einzelnen Mitgliedsstaaten an den europäischen Außengrenzen überlassen werden darf.
Unterzeichner*innen
SOS MEDITERRANEE Deutschland e.V.
[1] U.a. der Vorfall am 21.10.2016, bei dem ein Schiff der libyschen Küstenwache (LCG) aus Az-Zawiya in einen Rettungseinsatz der Sea-Watch 2 eingriff. Mitglieder der LCG hinderten die Besatzung der Sea-Watch 2 am Verteilen von Rettungsmitteln in internationalen Gewässern und enterten ein Schlauchboot mit ca. 150 Flüchtenden. Durch ihr aggressives Eingreifen entstand eine Massenpanik, woraufhin im weiteren Verlauf alle 150 Personen ins Wasser stürzten. Ca. 30 Menschen ertranken.
[2] Am 11. Oktober 2017 hat JUGEND RETTET beim Kassationsgericht in Rom Revision gegen die ablehnende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Trapani im Verfahren um die präventive Beschlagnahme ihres Such- und Rettungsschiffs IUVENTA eingelegt. Die Ermittlungen gegen die IUVENTA basieren unter anderem auf Aussagen, die von zwei Angestellten einer Sicherheitsfirma und einem verdeckten Ermittler an Bord eines anderen SAR-Schiffes an den italienischen Geheimdienst und an Matteo Salvini geschickt wurden. Dieser gilt als Führer der extrem rechten Partei „Lega Nord“ und als einer der Architekten der Kampagne gegen NGOs. Diese Augenzeugenberichte widersprechen sich zum Teil in ihrem Inhalt und werden zudem von Crewmitgliedern anderer Schiffe, die bei den untersuchten Ereignissen vor Ort waren, ebenso wie durch die Kommunikation mit der italienischen Seenotrettungsleitstelle (IMRCC) widerlegt.