Italien und Malta sind verpflichtet, die Rettung von Menschen in Seenot und deren Überführung in einen sicheren Hafen zu koordinieren. Das hat der UN-Menschenrechtsausschuss am Mittwoch, 3. September 2025, entschieden. Diese Entscheidung geht auf die Beschwerde einer Gruppe von 41 Überlebenden eines Schiffsunglücks zurück, die letzte Woche auf der Maridive 208, einem Versorgungsschiff für Gasplattformen, gestrandet waren.
Sieben Tage lang hatten Italien und Malta weder eine Rettungsaktion für die in Seenot geratenen Menschen eingeleitet noch Bereitschaft gezeigt Hilfskräfte vor Ort zu koordinieren. Gemeinsam mit den Organisationen Sea-Watch und Arci haben die Betroffenen deshalb beim UN-Menschenrechtsausschuss einen Antrag auf einstweilige Maßnahmen gestellt. Der Ausschuss hat nun entschieden, dass Italien und Malta die Rettung hätten koordinieren und die Ausschiffung der Menschen an einem sicheren Ort ermöglichen müssen.
Bei dem Schiffsunglück am 28.08.2025 waren sieben Menschen über Bord gegangen und werden seither vermisst. Die 41 Überlebenden konnten sich auf das Versorgungsschiff Maridive 208 retten, das sich in der Nähe der Gasplattform Miskar befand. Auf dem Schiff überlebten sie fast eine Woche lang. Hilfe kam schließlich von Nicht-Regierungsorganisationen: Das zivile Beobachtungsschiff Nihayet Garganey VI der Organisation TOM – Tutti gli Occhi sul Mediterraneo versorgte die Menschen mit Medikamenten und Lebensmitteln, und das zivile Seenotrettungsschiff Aurora der Organisation Sea-Watch e.V. rettete sie schließlich nach tagelanger Untätigkeit Italiens und Maltas von der Maridive 208.
„Die Tatsache, dass ein UN-Gremium überhaupt eingreifen musste, um die europäischen Staaten an die elementarsten Rechte von Menschen in Seenot zu erinnern, ist eine Schande. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Europa seine Verantwortung ignoriert und Menschen in Seenot ihr Recht auf Leben verweigert“
sagt Paul Wagner von Sea-Watch e.V.
Aufgrund der Rettungsaktion der Aurora hat die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses keine direkten Auswirkungen mehr auf die Situation der Überlebenden, die sich mittlerweile in Italien in Sicherheit befinden. Dennoch ist die Entscheidung von großer Bedeutung, denn sie unterstreicht, dass die europäischen Staaten eine direkte Verantwortung für die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer tragen. Darüber hinaus ist das Verfahren zur Feststellung der Verantwortung Maltas und Italiens für Menschenrechtsverstöße in diesem Fall derzeit vor dem UN-Menschenrechtsausschuss anstehend.