Ja, Spenden an Sea-Watch können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Denn: Sea-Watch e.V. ist wegen Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke und der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I, Berlin, Steuer-Nr. 27/677/66910, vom 08.06.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Auf dieser Grundlage wurde die Gemeinnützigkeit von Sea-Watch e.V. bestätigt.
Als Nachweis dient die Spendenquittung, welche Unternehmen in Form einer Spendenquittung von uns erhält – entweder nach ca. vier Wochen auf direkte Nachfrage oder im Frühjahr des Folgejahres als Jahresquittung.
Wenn Ihr eine Spendenquittung benötigt / haben möchtet, gebt bitte Eure Adresse bei der Überweisung an.
Für alle Spenden bis einschließlich 300 EUR könnt Ihr gern diesen vereinfachten Spendennachweis nutzen. Einfach ausdrucken und zusammen mit der Kopie Eures Kontoauszuges beim Finanzamt einreichen. So können wir unseren Verwaltungs- und Portoaufwand klein halten. Vielen Dank!