Förderungen

Eine starke zivile Flotte gegen das Sterbenlassen im Mittelmeer

Wir setzen uns dafür ein, dass niemand bei der Einreise über Europas Seegrenzen sterben muss und die Europäische Union endlich sichere Fluchtwege sowie Bewegungsfreiheit für alle Menschen ermöglicht. Wir wollen Mitstreiter:innen ermutigen, das Gleiche zu tun. Deshalb vergeben wir im Sinne unserer Ziele Gelder an andere Organisationen und Initiativen, die sich für eine langfristige und nachhaltige Stärkung der zivilen Flotte einsetzen.

Antragsphase 2024

Die Antragsphase für 2024 ist abgeschlossen – danke an alle, die Anträge eingereicht haben!

Für uns beginnt nun die Phase der Evaluierung. Wir geben allen, die einen Antrag eingereicht haben, voraussichtlich im November eine Rückmeldung. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir vorher keine Auskunft zum Stand der Entscheidung geben können.

Antrag auf Förderung stellen

Prüft, ob euer Projekt unserer Förderrichtlinie entspricht:

Von diesen Kriterien muss mindestens eines erfüllt sein:

  • Euer Projekt dient der Rettung von Menschenleben aus Seenot und gefährlichen Situationen.
  • Euer Projekt stärkt die zivile Flotte, zum Beispiel durch den Aus- oder Aufbau von relevanter Infrastruktur.
  • Euer Projekt beschreitet neue operative Wege, um Bewegungsfreiheit nach Europa für Personen auf der Flucht zu ermöglichen.

Diese Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:

  • Die Auswirkungen eures Projekts gehen über den Einzelfall hinaus.
  • Ihr habt entweder Gemeinnützigkeitsstatus oder seid bei einer Organisation angesiedelt, die Gemeinnützigkeitsstatus hat. Ihr könnt auch einen Antrag stellen, wenn euch noch kein Nachweis über den Status der Gemeinnützigkeit vorliegt, aber dieser bereits beantragt ist.
    In jedem Fall muss der Nachweis über den Status der Gemeinnützigkeit spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorliegen.
  • Ihr befindet euch weder in einer Liqiditätskrise noch habt ihr bereits einen Insolvenzantrag gestellt.
  • Bei Projekten im Bereich der Seenotrettung versichert ihr die Einhaltung bestimmter Leitlinien.

Rechtliche Grundlage ist unsere Förderrichtlinie.

Reicht folgende Dokumente ein:

  • Antragsformular
  • Kosten- und Finanzierungsplan eures Projekts
    • Bitte gebt einen Überblick über das Budget eures Projekts:
      • Welche Einnahmen und Ausgaben hat das Projekt?
      • Wofür genau wird die beantragte Summe verwendet werden?
      • Welche weiteren Förderungen erhält das Projekt außer der bei Sea-Watch e.V. beantragten?
      • Falls das Projekt über die Förderphase von Sea-Watch e.V. hinausgeht: Wie ist die weitere Finanzierung geplant?
  • Erklärung
  • Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
    • Organisationen mit Sitz in Deutschland
      • entweder Freistellungsbescheid, dessen Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,
      • oder Bescheid über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO, dessen Datum nicht länger als drei Jahre zurückliegt (Dieser Bescheid gilt aber nur dann als Nachweis, wenn der Organisation bisher kein Freistellungsbescheid erteilt wurde).
    • Organisationen im EU-Ausland:
      • Nachweis der Gemeinnützigkeit der jeweiligen nationalen Finanzbehörde
    • Organisationen mit Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union:
      • Bestätigung, dass die Tätigkeit nach deutschem Recht als gemeinnützig nach § 52 AO gilt. Bitte meldet euch bei funding@sea-watch.org, wir senden euch eine entsprechende Vorlage.
    • Ihr könnt auch einen Antrag stellen, wenn noch kein Nachweis über eure Gemeinnützigkeit vorliegt. Bitte erklärt dann kurz den Bearbeitungsstand und erwarteten Zeitrahmen. Bitte beachtet, dass der Nachweis spätestens bei der Auszahlung der Förderung vorliegen muss.
  • Eure Satzung

Schickt uns die vollständigen Dokumente in einer eMail an funding@sea-watch.org

Im Rahmen des Antragsverfahrens und der Förderung eures Projekts verarbeiten wir personenbezogene Daten. Bitte lest dazu den entsprechenden Abschnitt in unserer Datenschutzerklärung.