Förderungen

Eine starke zivile Flotte gegen das Sterbenlassen im Mittelmeer

Wir setzen uns dafür ein, dass niemand bei der Einreise über Europas Seegrenzen sterben muss und die Europäische Union endlich sichere Fluchtwege sowie Bewegungsfreiheit für alle Menschen ermöglicht. Wir wollen Mitstreiter:innen ermutigen, das Gleiche zu tun. Deshalb vergeben wir im Sinne unserer Ziele Gelder an andere Organisationen und Initiativen, die sich für eine langfristige und nachhaltige Stärkung der zivilen Flotte einsetzen.

Ankündigung: Förderphase 2025

Zur Zeit bereiten wir die diesjährige Förderphase vor. Vom 1. Juli bis einschließlich 31. August 2025 können Anträge eingereicht werden. Die Entscheidung über die Vergabe planen wir für Herbst 2025.

Alle weiteren Details zur Ausschreibung wie Förderkriterien, Höhe des Förderbudgets und Antragsformalia werden wir hier am 30. Juni veröffentlichen.

Wie letztes Jahr ist der formal wichtigste Teil des Antrags der Gemeinnützigkeitsnachweis. Je nach Sitz der antragstellenden Organisation gibt es unterschiedliche Anforderungen:

Organisationen mit Sitz in Deutschland:

  • Option 1: Ein Freistellungsbescheid, dessen Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Option 2: Ein Bescheid über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO, dessen Datum nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Dieser Bescheid gilt nur dann als Nachweis, wenn der Organisation bisher kein Freistellungsbescheid erteilt wurde.

Organisationen im EU-Ausland:

  • Hier benötigen wir einen Nachweis der Gemeinnützigkeit der jeweiligen nationalen Finanzbehörde.

Organisationen mit Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union:

  • Wir benötigen eine Bestätigung, dass die Tätigkeit nach deutschem Recht als gemeinnützig nach § 52 AO gilt. Bitte meldet Euch bei funding@sea-watch.org, wir senden Euch eine entsprechende Vorlage.