Geldauflagen retten Menschenleben

Unter Geldauflagen versteht man in der Justiz Geldstrafen, die von Richter:innen und Staatsanwält:innen etwa als Alternative zu Haftstrafen ausgesprochen werden. Diese „Geldauflagen“ fließen zum überwiegenden Teil in den Staatshaushalt. Darüber hinaus können Richter:innen und Staatsanwält:innen frei entscheiden, auch gemeinnützigen Organisationen wie Sea-Watch die Zahlung einer Geldauflage zuzusprechen.

Wir investieren die Sea-Watch zugewiesenen Geldauflagen sinnvoll und direkt in unsere Rettungseinsätze im zentralen Mittelmeer. Dazu gehören beispielsweise die Wartung und Instandhaltung unserer Schiffe oder der Betrieb unserer Aufklärungsflugzeuge. Jede Zuweisung sichert den Fortbestand unserer Einsatzfähigkeit!

Unser Service für Richter und Staatsanwälte

  1. Ein separates Geldauflagenkonto garantiert Abgrenzung zu Spenden
  2. Sofortige Benachrichtigung zu Eingang/Ausbleiben von Zuweisungen
  3. Zugewiesene Gelder werden ausschließlich für Satzungszwecke verwendet
  4. Wir halten die jährliche Rechenschaftsplicht
  5. Wir sind als gemeinnütziger Verein empfangsberechtigt
  6. Eintrag in die Liste gemeinnütziger Träger der Bundesländer liegt vor

Bundesländer Aktenzeichen

Bundesland Aktenzeichen
Baden-Württemberg 400E
Bayern 4012Bl./17-9490
Berlin ZReg 4111-A 1 (SdH I) AG Tg-35/16
Brandenburg 4100 E-GL.2 SH 3915
Bremen 110/4012/001/Akte S-2
Hamburg 4012/3E–483.08
Hessen 40/4-II/I-33/16
Mecklenburg-Vorpommern 4010-E-1/92
Niedersachsen 4012 E 8912
Nordrhein-Westfalen 4100-316/13742/
Rheinland-Pfalz 401-01 (661)
Saarland LG 420-2016-003-S#052
Sachsen E4013-II.3.2-37/16
Sachsen-Anhalt 4012 E-3743
Schleswig-Holstein 401-85 Sdb.: 135 Bl.16
Thüringen 4010 Ea-136/16

Beispiele für Ausgaben

Ihre Zuweisungen helfen konkret

  • 1.000,- € ermöglichen den Kauf von 100 Rettungswesten
  • 2.500,- € ermöglichen medizinische Versorgung für 25 Einsatztage
  • 10.000,- € ermöglichen zwei Aufklärungsflüge mit unserer Seabird

WICHTIG: Geldauflagen sind keine Bußgelder

Oft wird im Zusammenhang mit strafrechtlichen Urteilssprüchen auch von „Bußgeld“ gesprochen. Korrekt wäre jedoch der Begriff „Geldauflage“. Ein „Bußgeld“-(Bescheid) ergeht zumeist bei Ordnungswidrigkeiten (z.B. im Straßenverkehr / bei Lärmbelästigung / bei Verstoß gegen Ordnungsrecht). Empfänger sind meist Kommune oder Staat. Daher die freundliche Bitte an euch Sea-Watch-Friends: Bitte nicht einfach ein Bußgeldbescheid auf unser Geldauflagenkonto einzahlen (für z.B. Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitung). Hier sind wir nicht empfangsberechtigt, müssen an Euch zurückzahlen und Ihr habt Stress mit den Ämtern und wir Mehrarbeit! Danke!

ACHTUNG! DIESE BANKVERBINDUNG BITTE NUR FÜR GELDAUFLAGEN VERWENDEN!

Geldauflagenkonto:
IBAN:
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Gemeinschaftsbank
Inhaber: Sea-Watch e.V.
Zweck: (unbedingt) Angabe des Aktenzeichens!

Ansprechpartnerin:
Irina Enderle
E-Mail: geldauflagen@sea-watch.org

Zuweisungen bitte postalisch an:
Sea-Watch e.V. Büro Berlin
z.Hd. Irina Enderle
Moosdorfstraße 7-9

12435 Berlin