Sea-Watch Rechtshilfefonds e.V.
Seenotrettung ist kein Verbrechen – sondern eine Pflicht.
Die Rettung von Menschen in Seenot ist nicht nur eine humanitäre, sondern auch eine völkerrechtliche Pflicht: Gemäß Art. 98 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sind Kapitäne dazu verpflichtet „jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten“.
Dennoch sind zunehmend nicht nur die Aktivist:innen von Seenotrettungs-NGOs, sondern auch die Besatzungen kommerzieller Schiffe und privater Seefahrzeuge von der Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung durch die Europäische Union und ihrer Mitgliedstaaten betroffen. Die strafrechtlichen Verfahren, mit denen sich zahlreiche Personen konfrontiert sehen, sind nicht nur langwierig, sondern auch kostspielig, und dienen einer Politik der Abschreckung: Während kommerzielle und private Schiffe zunehmend vor der Rettung von Personen in Seenot zurückscheuen, erschweren die zusätzlichen Risiken und Herausforderungen die Arbeit der aktivistischen Seenotrettung.